Förderung von barrierefreiem Wohnen, zusätzliche Zuschüsse für Treppenlifte
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Förderung für barrierefreies Wohnen oder das leistungsfreie Baudarlehen eine zusätzliche Möglichkeit bieten, um einen Zuschuss für die Installation eines Treppenlifts zu erhalten.
Allerdings bieten zurzeit nur drei Bundesländer diese Art der Förderung an: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Gut zu wissen
Diese Fördermittel sind unabhängig vom Zuschuss der Pflegekasse, wenn Sie also bereits 4.000€ erhalten, können Sie diesen Betrag auf bis zu 14.000€ erhöhen bei einem Wohnsitz in Bayern.
Freistaat Bayern
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms unterstützt der Freistaat Bayern die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderungen durch ein leistungsfreies Baudarlehen in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, einschließlich der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
Für eine Förderung kommen beispielsweise folgende Maßnahmen in Frage:
- Der Umbau einer Wohnung mit behindertengerechtem Wohnungszuschnitt mit ausreichenden Bewegungsflächen, Schwellenabbau, zum Beispiel an den Zugängen zu Terrassen, Loggien oder Balkonen
- Der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
- Der Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor-, oder Fensterantrieben, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie taktile Markierungen oder ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift.
Die Fördermittel für barrierefreies Wohnen sind in der Regel begrenzt und können nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen. Daher richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben in der Regel nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Das bedeutet, dass Antragsteller, die aufgrund ihrer persönlichen Situation besonders dringend auf eine barrierefreie Wohnung oder ein barrierefreies Haus angewiesen sind, eine höhere Chance auf eine Förderung haben. Dabei werden auch Faktoren wie das Alter oder die Schwere der Behinderung berücksichtigt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren und den Antrag entsprechend gut vorzubereiten, um die Chance auf eine Förderung zu erhöhen.
Die Anträge für die Förderung von barrierefreiem Mietwohnraum werden von den Regierungen oder den Städten Augsburg, Nürnberg und München bearbeitet. Diese Stellen stehen Antragstellern auch bei Fragen zur Verfügung und können bei der Antragstellung behilflich sein.
Weitere Informationen und FormulareFreistaat Sachsen
Das Sächsische Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung zur Anpassung des Wohnraums an Mobilitätseinschränkungen. Das Ziel ist es, einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die Förderung steht sowohl Eigentümern als auch Mietern offen und ist unabhängig vom Alter.
Das Förderprogramm umfasst verschiedene Umbaumaßnahmen im Wohnbereich, darunter der Einbau eines Treppenlifts, Badumbauten, Schwellenbeseitigungen und weitere Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums. Auch abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus können gefördert werden.
Zuwendungshöhe:
- 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 8.000 EUR
- 80 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 20.000 EUR für Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R"
- Zudem Übernahme der 20 % Eigenanteil für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und für Wohngeldempfänger nach Wohngeldgesetzt (WoGG) und für Empfänger von Sozialleistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Mecklenburg Vorpommern
Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum sowie Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen.
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, die selbst genutztes Wohneigentum besitzen sowie an Mieter, die im Einverständnis mit dem Eigentümer/Vermieter ihre selbst genutzte Mietwohnung barrierearm umbauen möchten.
Gewährt werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Die Zuschusshöhe beträgt für Eigentümer und Mieter 30% von maximal 15.000 EUR förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit.
Die Baumaßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung fertiggestellt sein und nach Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5% des bewilligten Zuschussbetrages erhoben, mindestens jedoch 30 EUR.
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