Beauftragte Person
Der Betreiber muss eine Person beauftragen, die die Aufzugsanlage regelmäßig kontrolliert (Inaugenscheinnahme) und weitere Kontrollen gemäß der TRBS 3121 durchführt. Sollte kein Notrufvertrag mit einem qualifizierten Unternehmen bestehen, ist die beauftragte Person (ehemals Aufzugswärter) auch für die Personenbefreiung verantwortlich. Um eine Person als beauftragte Person einzusetzen, ist eine spezielle Ausbildung und Einweisung durch ein Fachunternehmen erforderlich.
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