Fernüberwachung
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Sicherheit der Aufzuganlage in regelmäßigen Abständen durch eine "Beauftragte Person" ("Aufzugswärter") oder alternativ durch Fernüberwachung durch den Aufzugshersteller mit elektronischer Prüfung über spezielle Module zu überprüfen. Im Falle von Störungen wird die Information sofort an die rund um die Uhr besetzte Serviceabteilung der Aufzugsfirma weitergeleitet.
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