Feuerwehraufzug
Feuerwehraufzüge sind spezielle Personenaufzüge, die im Brandfall von Feuerwehrleuten genutzt werden, um Brandbekämpfung und Rettung von Personen in Hochhäusern durchzuführen. In Gebäuden ab 22 Meter Höhe sind sie laut Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) Pflicht, sowie in anderen Gebäuden wie Krankenhäusern.
Neue Feuerwehraufzüge müssen gemäß der DIN EN 81-72 konstruiert werden. Dies beinhaltet unter anderem:
- Bedienung aller Stockwerke des Gebäudes
- Piktogramme an allen Haltestellen und im Fahrkorb zur Kennzeichnung
- Schutz vor Rauchübertragung in den Vorräumen und Schächten
- Erreichbarkeit des entferntesten Stockwerks innerhalb von 60 Sekunden
- Fahrkabine von 1,10 x 1,40 m mit 630 kg Tragfähigkeit oder 1,10 x 2,10 m mit 1.000 kg Tragfähigkeit bei zweiseitigem Zugang oder Evakuierung
- Notklappe an der Decke der Fahrkabine für Ausstieg von Feuerwehrleuten
- Sichere Befestigungspunkte und Leitern für Selbstbefreiung an jeder Haltestelle
- Verwendung von nicht brennbaren Materialien in der Fahrkabine
- Elektrische/elektronische Befehlsgeber und Anzeigen für Feuerwehrbetrieb
- Kommunikationssystem und Ersatzstromversorgung für die Feuerwehr
- Schutz vor Wasser und Tropfwasser
- Zugelassene Steuerung für Feuerwehrbetrieb, die nur über das Feuerwehrbedientableau im Fahrkorb gesteuert werden kann.