Montagebetrieb

Als Montagebetrieb definiert die Aufzugsrichtlinie jede natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Entwicklung, Herstellung, Montage und Einführung des Aufzugs übernimmt, das CE-Label anbringt und die EG-Konformitätserklärung ausstellt.

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