Altersgerechte Wohnraumanpassung
Sofern pflegebedürftige Menschen aufgrund der Eigenschaften der Wohnung nicht angemessen versorgt werden können, könnten Umbaumaßnahmen der Wohnung erforderlich sein. Diese können Türöffnungen verbreitern, Fenstergriffe absenken oder einen rutschfesten Boden und eine ebenerdige Dusche anstelle einer Badewanne beinhalten. Die Pflegekasse kann Umbaumaßnahmen aufgrund von Wohnraumanpassungen bis zu 4.000 Euro bezuschussen, ebenso wie einen Umzug in eine für den Pflegebedürftigen passendere Unterkunft. Diese Leistungen sind aber nur dann relevant, wenn kein anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt.
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