Anspruch auf barrierefreien Zugang zur Wohnung
Nach Paragraph 554a Abs. 1 BGB muss ein Vermieter einem Mieter erlauben, einen Treppenlift einzubauen, falls es dem Mieter nicht möglich ist, das Treppenhaus anders zu nutzen. Barrierefreier Zugang in der Wohnung ist durch diesen Gesetzesabschnitt gewährleistet. Der Mieter muss die Kosten für den Einbau des Liftes alleine übernehmen, aber er muss auch die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
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