Anteilige Finanzierung

Für Personen, die nicht in der Lage sind, den Kauf eines Treppenlifts vollständig selbst zu finanzieren, gibt es verschiedene Leistungsträger, die eine Bezuschussung oder sogar die volle Kostenübernahme übernehmen. Bei einer anerkannten Pflegestufe wird der Treppenlift bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Bei Arbeits- oder Berufsunfällen sowie Kriegs- oder Wehrdienstverletzungen übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft bzw. die Landesfürsorgestelle die Kosten des Treppenlifts. Als letzte Anlaufstelle kann das Sozialamt dienen. Eine Alternative ist, einen Treppenlift gebraucht zu erwerben oder sich einen mieten. Die Kosten für Miete belaufen sich auf circa 50-150 Euro im Monat.

zurück