Antrag auf Kostenübernahme
Bei vorhandenem anerkanntem Pflegegrad kann eine Bezuschussung für einen Treppenlift oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei der Krankenkasse beantragt werden. Durch den Lift soll die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht werden. Es werden bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person bezuschusst, wobei das Limit pro Haushalt bei 16.000 Euro liegt. Alternativ können auch die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung oder das Sozialamt angesprochen werden.
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