Antrag auf Treppenlift-Zuschuss

Bei der Antragstellung auf einen Treppenlift ist es wichtig, das Kriterium einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme zu beachten. Dem qualifizierten Antragsteller steht pro Maßnahme ein Betrag von bis zu 4000 EUR zur Verfügung. Sollten aufgrund einer Änderung des Pflegestatus in Zukunft weitere Maßnahmen notwendig werden, werden diese ebenfalls als Teil der Wohnumfeldverbesserung anerkannt und es steht wieder ein Betrag von bis zu 4000 EUR zur Verfügung.

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