Arbeitsunfälle
Unfälle, die einer versicherten Person während einer versicherten Tätigkeit zustoßen, können als Arbeitsunfall bezeichnet werden. Dazu zählen auch Unfälle, die während der Hin- und Rückfahrt vom Arbeitsplatz auftreten, sowie Umwege. Des Weiteren werden auch Beschädigungen von Hilfsmitteln, wie beispielsweise einer Brille oder einem Hörgerät, als Arbeitsunfälle eingestuft. Verletzungen durch äußere Einwirkungen am Arbeitsplatz gelten als Arbeitsunfall, während Verletzungen ohne äußere Einwirkungen nicht als solche eingestuft werden. Die Validität eines Arbeitsunfalls wird letztlich vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger entschieden.
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