Bauaufsichtliche Anforderungen

Die Musterbauordnung der 16 Landesbauordnungen schreibt vor, dass Gebäude und bauliche Anlagen auf eine Weise anzuordnen und zu errichten sind, dass Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert wird. Außerdem müssen Menschen und Tiere in einem Brandfall gerettet und wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden können. Detaillierte Anforderungen an Bauteile und Bauprodukte, welche dem Brandschutz dienen, sind in den Landesbauordnungen festgeschrieben. Gebäude werden nach der Musterbauordnung in 5 verschiedene Gebäudeklassen unterteilt, wobei zahlreiche Einzelanforderungen bezüglich des Brandschutzes zu erfüllen sind.

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