Bauordnung der Länder

Die Bauordnung der Länder legt konkrete Richtlinien und Maße für ein barrierefreies Bauen fest. Beispielsweise müssen alle Wohnungen in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung für einen Rollstuhl zugänglich sein. Des Weiteren müssen öffentliche Bauwerke, wie z.B. Kultur- und Bildungseinrichtungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Menschen mit Behinderungen, Senioren und Menschen mit Kleinkindern zugänglich sein. Sollte es aufgrund schlechter Geländeverhältnisse, ungünstiger Bebauung oder zu großem Aufwand nicht möglich sein, diese Anforderungen zu erfüllen, gilt für die Bauordnung eine Ausnahmeregelung.

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