Berufskrankheiten
Um Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle einer Erkrankung zu haben, muss diese als Berufskrankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sein. Berufskrankheiten können durch Chemikalien, physikalische Einwirkungen, Lärm, Staub und andere besondere Einwirkungen verursacht werden, wodurch bestimmte Personengruppen während ihrer jeweiligen Tätigkeit stärker gefährdet werden, als der Rest der Bevölkerung. Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, überprüft der Unfallversicherungsträger. Bei einer anerkannten Berufskrankheit, hat man Anspruch auf umfassende Leistungen der Unfallversicherung.
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