Brandschutzvorschriften

Der Einbau eines Treppenliftes unterliegt bestimmten bauaufsichtlichen Anforderungen, die zum Beispiel die Freihaltung des Fluchtwegs und den Brandschutz gewährleisten. Bei nachträglich eingebauten Treppenliften gibt es ebenso spezifische Regelungen, die unter anderem die brandschutzspezifische Isolation betreffen. Details hierzu finden sich in den Länder-Bauordnungen (LBO) und der DIN 18065 (Technische Baubestimmung).

zurück