Durchgang Mindestbreite

Um einen sicheren und ungehinderten Fluchtweg im Falle eines Unfalls zu gewährleisten, müssen Durchgänge eine bestimmte Breite aufweisen. Die Mindestbreite des Durchganges ist abhängig von der maximalen Anzahl an Personen, die im Falle eines Falles durch den Durchgang flüchten müssen. Wenn zum Beispiel 5 Personen im Einzugsgebiet vorhanden sind, liegt die Mindestbreite bei 0,875m. Bei bis zu 400 Personen beträgt sie 2,40m. Die Höhe muss dabei mindestens 200 cm betragen. Die angegebenen Angaben dürfen nicht unterschritten werden und es darf keine Hindernisse oder Behinderungen des Fluchtweges geben. Ferner muss die Tür weit geöffnet werden können.

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