Fluchtweg

In Deutschland sind Fluchtwege durch die ASR A2.3 geregelt. Diese Wege, die meist in Gebäuden zu finden sind, werden durch selbstleuchtende oder beleuchtete Piktogramme gekennzeichnet und ermöglichen eine schnelle und sichere Flucht ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Einen solchen direkten Ausgang in einen sicheren Bereich bezeichnet man als Notausgang. Um eine schnelle Flucht zu gewährleisten, dürfen Fluchtwege weder verstellt noch verschlossen werden. Zudem sollten sie Personen nicht verletzen und bei starkem Rauch ihren Verlauf erkennbar machen.

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