Gehbehindert
Menschen, die eine Beeinträchtigung ihrer Bewegungsfreiheit aufweisen, werden als behindert bezeichnet. Ein Ausweis, das sogenannte Merkzeichen, wird angefertigt, um die Art der Behinderung anzugeben. Es gibt unterschiedliche Kürzel, welche jeweils eine andere Bedeutung haben.Bei Gehbehinderungen ist das Kürzel G vorgesehen. Dieses Kürzel kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel eine Versteifung des Kniegelenks. Um die Intensität der Gehbehinderung zu ermitteln, wird eine Gradanzahl, der sogenannte Grad der Behinderung, erteilt. Dieser kann eine Zahl bis zu 100 betragen und bei der Versteifung des Kniegelenks liegt die Gradanzahl bei 40 GdB. Bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, dessen Kürzel aG ist, liegt die Gradanzahl bei 80 GdB. Da Menschen mit einer Gehbehinderung meist nicht ohne fremde Hilfe einen Weg zurücklegen können, stellen Gehwege und Straßenverkehr eine Gefahr dar. Es wird dabei davon ausgegangen, dass eine Strecke von 2km nicht ohne Hilfe zurückgelegt werden kann.
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