Gesetzliche Vorgaben zum Treppenlifteinbau

Der Einbau eines Treppenlifts birgt viele gesetzliche Vorgaben, welche unbedingt beachtet werden müssen. Zum Beispiel darf der Lift nicht den Fluchtweg im Treppenhaus behindern, da es für den Brandschutz wichtig ist, dass dieser freigehalten wird. Zudem muss jeder Lift über ein Typenschild verfügen, auf dem die Angaben zum Hersteller, die Seriennummer und das Baujahr vermerkt sind. Für Lifte mit einer Förderhöhe bis 3 Meter muss zudem eine EG-Konformitätserklärung vorliegen. Wird der Lift in einem Mehrfamilienhaus installiert, muss eine Wartefläche bestehen, um weiteren Bewohnern die Nutzung der Treppe bei gleichzeitiger Benutzung des Treppenlifts zu ermöglichen.

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