Gewährleistung

Die Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft genannt, ist eine Art Einstehenmüssen für mangelhafte Leistungen im deutschen Schuldrecht. Beim Abschluss eines Kaufvertrages, eines Werkvertrages oder bei Miet-, Reise- oder Schenkungsverträgen muss der Verkäufer gesetzlich dafür Gewähr leisten, dass das Produkt oder das produzierte Werk keine Mängel aufweist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung sich von der freiwilligen Garantie unterscheidet.

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