Kann-Leistung der Pflegekasse
Bei der Kann-Leistung der Pflegekassen kann die anteilige oder gesamte Finanzierung eines notwendigen Treppenlifts beantragt werden. Im Rahmen der altersgerechten Wohnraumanpassung wird ein Höchstbetrag von 4.000 EUR pro Person gewährt. Bei mehreren Pflegebedürftigen, die in einem Haushalt leben, ist sogar ein Zuschuss von bis zu 16.000 EUR möglich. Der Anspruch auf die Bezuschussung setzt eine Einstufung in einen Pflegegrad voraus, welche durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) erfolgt. Soll der Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls eingebaut werden, ist die Berufsgenossenschaft für die anteilige Finanzierung zuständig. Wird der Einbau des Treppenlifts zur Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis benötigt, greifen die Leistungen der Rentenversicherung.
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