Kriegsopferfürsorge
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ermöglicht es Kriegsopfern und deren Angehörigen, eine finanzielle Absicherung zu erhalten. Oftmals handelt es sich hierbei um Soldaten des zweiten Weltkrieges, aber auch Zivilisten, die durch Bombenangriffe, Vertreibungen und ähnliches geschädigt wurden, können eine Versorgung erhalten.Die Leistungen können in drei Kategorien aufgeteilt werden: Rentenleistungen, Leistungen zur Heil- und Krankenbehandlung und Leistungen im Falle eines Todes. Beschädigtenversorgung kann erhalten werden, falls die Gesundheit durch eine Kriegsverletzung beeinträchtigt wurde.
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