Landesfürsorgestelle
Die Landesfürsorgestelle unterstützt Kriegsgeschädigte und Hinterbliebene gemäß den Vorgaben des Bundesversorgungsgesetzes. Kriegsgeschädigte beinhaltet nicht nur Soldaten, die aufgrund des 2. Weltkrieges gesundheitliche Einschränkungen erlitten haben, sondern auch Zivilpersonen, die durch Flucht, Vertreibung oder Bombenangriffe geschädigt wurden. Die Hilfsleistungen beinhalten Wohnungshilfe, Lebensunterhalt, Erholungshilfe, PKW-Beihilfe, Pflege, Behandlung und Sterbe- bzw. Bestattungsgeld im Falle eines Todesfalls. Darüber hinaus bietet die Kriegsopferfürsorge (KOF) zusätzliche Leistungen, die sich anhand des Einkommens richten.
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