MDK-Gutachten

Nachdem der Antrag auf eine Pflegestufe gestellt wurde, wird die Einstufung mithilfe eines sogenannten MDK-Gutachtens (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) vorgenommen. Der Gutachter muss dabei nicht unbedingt vom MDK kommen, sondern kann auch von der Pflegekasse beauftragt werden. Der Gutachter muss nicht zwangsweise ein Arzt sein, sondern kann auch ein Pflegefachkraft sein. Es ist empfehlenswert, dass man sich gründlich auf das Gutachten vorbereitet, da der Gutachter auf das was man nicht kann achtet, und nicht darauf, was man alles kann. Zudem ist es wichtig, dass der Antrag vom Pflegebedürftigen selbst und nicht von einer Pflegeperson stammt. Sollte die pflegebedürftige Person diesen nicht selbst stellen können, muss eine Vollmacht ausgestellt werden.

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