MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat die Aufgabe, die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischer und pflegerischer Hinsicht zu unterstützen, um den Versicherten eine ausreichende und wirtschaftliche Leistung zu garantieren. Dazu gehören unter anderem die Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit, die Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln, die Prüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung sowie die Begutachtung der häuslichen Krankenpflege.
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