Pflegebedürftige Person

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht in der Lage sind, die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag selbstständig durchzuführen und dafür Hilfe benötigen, gelten als pflegebedürftig. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Um von den Pflegekassen als pflegebedürftig eingestuft zu werden, ist eine vorherige Begutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) notwendig. Zudem erhalten diese Personen Hilfe durch eine Pflegeperson, die sie im Alltag unterstützt oder beaufsichtigt.

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