Pflegebedürftigkeit

Das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XII) definieren deutlich, ab wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt. Dazu gehört, dass die betroffene Person aufgrund einer Einschränkung ihrer Selbstständigkeit mindestens sechs Monate lang pflegerische und betreuerische Hilfe benötigt. Folglich resultieren daraus die Ansprüche auf Pflegeleistungen. Um festzustellen, ob ein Versicherter die Pflegeleistungen tatsächlich benötigt, wird eine Begutachtung durchgeführt. Diese wird entweder durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder durch Sachverständige der Firma Medicproof vorgenommen. Anhand dieser Begutachtungsrichtlinien wird in einem persönlichen Gespräch ermittelt, ob und inwie weit der Versicherte die Pflege benötigt.

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