Pflegegeld
Das Pflegegeld, das gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz gewährt wird, ist eine finanzielle Unterstützung für den Pflegebedürftigen und dessen Pflegeperson. Es dient der Finanzierung der pflegerischen Betreuung, der körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Unterstützung bei der Organisation und dem Haushalt. Oft reicht das Pflegegeld jedoch nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. In diesem Fall muss der Pflegebedürftige selbst einen Teil der Kosten tragen. Der Pflegebedürftige erhält das Pflegegeld direkt ausgezahlt und darf selbst entscheiden, wer bezahlt und wie hoch die Zahlungen sind.
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