Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 ist als neuer Pflegegrad am 01.01.2017 eingeführt worden, um Personen mit geringer Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten adäquat versorgen zu können. Er ist die niedrigste Stufe der insgesamt fünf Pflegegrade, die im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes 2 die ehemaligen Pflegestufen abgelöst haben. Der Pflegebedarf wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand von sechs Modulen beurteilt. Die Pflegegrade sorgen dementsprechend für die Sicherung der Pflegeleistungen, die von den Pflegeversicherungen getragen werden müssen. Personen, die bisher die Pflegestufe 0 erfüllt haben, werden direkt in den Pflegegrad 2 übertragen.
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