Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 ist einer von insgesamt fünf Pflegegraden, die infolge des Pflegestärkungsgesetzes die ehemaligen Pflegestufen ersetzt haben. Dieser Pflegegrad kennzeichnet eine Pflegebedürftigkeit bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) schätzt anhand von sechs Modulen, ob ein Pflegegrad 2 in Frage kommt. Der wichtigste Grund für die Einführung von Pflegegraden ist die Sicherung von Pflegegeldern, die von den Pflegeversicherungen ausgezahlt werden müssen. Betroffene, die Zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf eine Pflegeleistung in Höhe von mind. 316 EUR/mtl.

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