Pflegegrad 3
Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2 werden die Pflegegrade 3 als Ersatz für die ehemaligen Pflegestufen anerkannt. Der Pflegegrad 3 kennzeichnet Menschen, bei denen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Ob der Pflegebedarf gemäß der Pflegestufe 3 vorliegt, wird mithilfe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) anhand einer Beurteilung in sechs Modulen bestimmt. Mit dem Pflegegrad 3 sind auch bestimmte Pflegeleistungen verbunden. Betroffenen, die von Zuhause aus gepflegt werden, steht eine Pflegeleistung in Höhe von 545 EUR/mtl. zu. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die dazu dienen, Pflegegelder von den Pflegekassen zu sichern.
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