Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 ist einer von insgesamt fünf Pflegegraden, welche durch das Pflegestärkungsgesetz 2 eingeführt wurden, um die bisherigen Pflegestufen zu ersetzen. Er entspricht schwersten Beeinträchtigungen hinsichtlich der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einer betreuungsbedürftigen Person. Ob ein solcher Pflegebedarf vorliegt, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand von sechs Modulen beurteilt. Pflegegrade dienen im Allgemeinen dazu, Pflegeleistungen, die von den Pflegekassen ausgezahlt werden, abzusichern. Betreuungsbedürftigen, die von Zuhause aus gepflegt werden, steht ein Pflegegeld in Höhe von 728 EUR/mtl. zu.
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