Pflegegrade
Seit dem 1. Januar 2017 ist die Einteilung der Pflegebedürftigkeit in fünf offiziell anerkannte Pflegegrade möglich: 1, 2, 3, 4 und 5. Dies ist insbesondere für Personen mit Demenz von großem Vorteil, da sie noch besser eingestuft werden können. Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Prüfverfahren der NBA mithilfe eines Punktesystems ermittelt. Beim Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit wird man in einen Pflegegrad eingeteilt. Für die Leistungen der Krankenkassen wird nicht mehr zwischen körperlicher und geistiger Pflegebedürftigkeit unterschieden, sondern nur noch nach dem jeweiligen Pflegegrad. Wer 2016 schon in einer Pflegestufe war, muss nicht erneut begutachtet werden und wird direkt in einen Pflegegrad eingestuft.
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