Pflegekasse

Personen, die nicht in der Lage sind, einen Treppenlift selbst zu finanzieren, können bei der Pflegekasse einen Antrag auf Bezuschussung bis zu 4.000 EUR stellen. Dies setzt einen Antrag der pflegebedürftigen Person und die Nachweisung der Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe voraus. Auch Pflegestufe 0 mit Demenz berechtigt zu einem Zuschuss. Allerdings wird nur dann ein Zuschuss gewährt, wenn andere Leistungsträger die Förderung nicht übernehmen (z.B. die Berufsgenossenschaft). Es gilt eine Eigenbeteiligung von 10%, die jedoch nicht 50% des monatlichen Bruttoeinkommens übersteigen darf.

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