Pflegekassenzuschuss

Die erhebliche Erhöhung der Leistungen durch das erste Pflegestärkungsgesetz, welches am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, ist für die Betroffenen, die oft auf fremde Hilfe angewiesen sind, bei der Pflege ihrer Angehörigen von großer Bedeutung. Die Zuschussbeträge variieren je nach Pflegestufe und liegen zwischen 123 Euro und 728 Euro pro Monat. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder durch einen unabhängigen Gutachter.

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