Pflegeperson
Personen, die regelmäßig Pflegebedürftige mit einem Mindestpflegegrad von 2 in dessen häuslicher Umgebung unterstützen, gelten als Pflegepersonen. Diese Tätigkeit wird oft ehrenamtlich ausgeführt, sodass die Pflegeperson maximal das Pflegegeld dem jeweiligen Pflegegrad als Vergütung erhält. Die Pflegeperson kann ein Angehöriger des Pflegebedürftigen sein, wie z.B. der Ehepartner, die Schwiegerkinder oder Verwandte. Aber auch Nachbarn, Freunde, Bekannte oder andere Personen können eine Pflegeperson sein.
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