Pflegereform 2017
Seit Januar 2017 hat die Pflegereform neue Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und deren Familien geschaffen. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde erweitert, um psychische und geistige Einschränkungen mehr zu berücksichtigen. Somit ist eine bessere Versorgung von Demenz- und Alzheimerkranken und eine sinnvollere Unterstützung der Angehörigen gewährleistet. Des Weiteren wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt und die Geldbeträge geändert. Für Menschen, die bereits Pflegeleistungen bezogen, änderte sich nichts, da ihre Ansprüche mit in das neue System übernommen wurden.
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