Pflegestärkungsgesetz 1

Seit Anfang 2015 wurden durch das Pflegestärkungsgesetz 1 Mehrausgaben der Pflegeversicherung für alle Leistungsempfänger mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit initiiert. Des Weiteren wurde eine verbesserte Tag- und Nachtpflege eingeführt und die Betreuung in Alten- und Pflegeheimen wurde ausgebaut.

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