Pflegestärkungsgesetz 2

Seit 2017 gibt es durch das zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen und Verbesserungen des Pflegesystems, die nicht nur die Belange von Pflegebedürftigen, sondern auch deren Familien und Pflegekräfte betreffen. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde eingeführt, der sicherstellt, dass alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben, unabhängig davon, ob sie körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt sind. Des Weiteren kann mithilfe des neuen Begutachtungsinstruments die individuelle Pflege- und Lebenssituation eines Menschen besser erkannt werden. Somit erhalten Pflegebedürftige angepasste Hilfe, die ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten erhalten soll.

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