Pflegestärkungsgesetz 3

Das Pflegestärkungsgesetz 3 stellt Kommunen vor die Aufgabe, Beratungsangebote für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und deren pflegenden Angehörigen in ihrem Stadt- und Kreisgebiet zu koordinieren. Außerdem haben sie das Recht, Pflegestützpunkte zu gründen, um Hilfsbedürftigen zu unterstützen. Krankenkassen erhalten durch das Gesetz mehr Prüfrechte bei betrugsverdächtigen Pflegediensten. Darüber hinaus wurden durch das PSG 3 die Kostenübernahmebedingungen für die Pflege von Menschen geändert.

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