Pflegestärkungsgesetze
Das Pflegestärkungsgesetz wurde erfunden, um die ungleiche Verteilung des Geldes für körperlich und psychisch kranke Menschen gerechter zu gestalten. Es gibt drei Pflegestufen, wobei für jede Stufe eine unterschiedliche Summe an finanzieller Unterstützung gewährt wird. So erhalten Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 244 EUR, in Pflegestufe 2 eine Summe von 458 EUR und in Pflegestufe 3 sogar 728 EUR. Der Betroffene kann dabei selbst entscheiden, wie er die Mittel einsetzt. Im Jahr 2015 wurde das Pflegestärkungsgesetz erneuert, um vor allem Demenzkranken mehr Leistungen und Mittel für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung zu stellen.
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