Pflegestufen
Ab dem 01. Januar 2017 wurde durch die Pflege-Reform 2017 und das Pflegestärkungsgesetz 2 das bisherige System der Pflegestufen 0-3 durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Diese Pflegegrade dienen der Einstufung der Pflegebedürftigen Personen gemäß den Vorgaben der Pflegekassen. Der Anlass hierfür war die Berücksichtigung psychischer Erkrankungen im Pflegeversicherungssystem. Pflegegrade bewerten die Schwere der Beeinträchtigung der Person und sichern somit die Versorgung durch entsprechende Pflegegelder der Pflegeversicherungen. Der Pflegegrad wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Punktesystems mittels des neuen Suchinstruments NBA ermittelt.
zurück