Pflegeversicherungsgesetz
Seit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes im Jahre 1994 steht jedem Pflegebedürftigen ein umfassender Pflegeanspruch zur Verfügung. Dieser umfasst neben dem Pflegegeld, welches je nach Pflegegrad zwischen 0 und 901 Euro liegt, auch Pflegesachleistungen und Hilfsmittel, die dazu dienen, den Alltag zu erleichtern.
zurück