Sicherheitsgurt (Ein-Hand-Prinzip)
Ein Arbeitsunfall kann eine verletzungsbedingte Beeinträchtigung von Personen während einer versicherten Tätigkeit sein. Dies beinhaltet Unfälle, die während einer Hin- und Rückfahrt vom Arbeitsplatz, auch mit Umwegen, auftreten. Auch Beschädigungen von Hilfsmitteln, wie z.B. einer Brille oder einem Hörgerät gelten als Arbeitsunfall und werden vom Unfallversicherungsträger ersetzt. Verletzungen, die ohne äußere Einwirkung wie z.B. Stürze, entstehen, sind hingegen kein Arbeitsunfall. Die Validität eines Arbeitsunfalles entscheiden die gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
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