Treppenlift-Bezuschussung
Um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein Gutachten erforderlich, das bestätigt, dass die betreffende Person tatsächlich einen Treppenlift benötigt. Dieses Gutachten kann man vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhalten. Außerdem wird in der Regel ein konkretes Angebot verlangt, das die Kosten für die Herstellung und Installation des Liftes aufzeigt. Dieses Angebot kann man sich bei einem Treppenlifthändler während eines kostenlosen Beratungstermins erstellen lassen. Wenn die Einstufung in einen Pflegegrad durch den MDK erfolgt ist, stehen mehrere Zuschussmöglichkeiten zur Verfügung. In diesem Fall können MDK und Treppenlifthändler bei der Auswahl behilflich sein.
zurück