Treppenlift-Zuschuss
Der Anschaffung eines Treppenlifts kann aufgrund des Urteils aus dem Jahre 1997 nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Pflegeversicherung einen Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds in Höhe von bis zu 4000 EUR gewährt, vorausgesetzt, der Bedürftige wurde vom medizinischen Pflegedienst in eine anerkannte Pflegestufe eingestuft. Des Weiteren können auch die Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall, die Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden, das Versorgungsamt und die Bundesagentur für Arbeit als Kostenträger in Betracht gezogen werden.
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