Treppenmindestlaufbreite
Die horizontale Streckenlänge der einzelnen Stufen, beispielsweise von Wand zu Geländer, wird als Treppenlaufbreite bezeichnet. Laut technischen Baubestimmungen darf der Einbau eines Treppenlifts die Treppenlaufbreite von minimal 100cm nicht wesentlich einschränken. Diese Regelung gilt für notwendige Treppen, die ein Teil des Rettungsweges darstellen.
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