Treppenstufen-/Schrittmassregel

Der Abstand zwischen Fußhinterkante und Fußhinterkante, auch Schrittmaß genannt, wird für einen normalgroßen Erwachsenen auf etwa 59 bis 65cm geschätzt. Während des Treppensteigens wird die Schrittlänge um das Doppelte der Höhe verkürzt. Diese Daten ermöglichen es, das ideale Steigungsverhältnis von 18/27cm zu errechnen. Die DIN 18065 legt in Deutschland die Mindest- und Höchstmaße für Treppen fest. Jedoch hängt das Empfinden der Begehbarkeit einer Treppe von dem Alter des Betrachters ab.

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