Wohnumfeldverbessernde Maßnahmene

§ 40 Abs. 4 des SGB XI sieht vor, dass die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds eines Pflegebedürftigen subisidieren können, sofern die Maßnahmen eine möglichst selbstständige Lebensführung des Betroffenen ermöglichen. Dies können Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt sein. Der Zuschuss ist auf maximal 4000 Euro begrenzt, ein Eigenanteil ist ab Januar 2015 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.

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