Die 5 Pflegegrade im Überblick: Leistungen, Unterschiede und Voraussetzungen

Diese Infografik zeigt die fünf Pflegegrade im deutschen Pflegesystem im direkten Vergleich. Sie erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Leistungen jeweils erbracht werden und wie sich die Pflegegrade voneinander unterscheiden.

Stand: 17.04.2025 13:47:33
Autor: Katharina

PFLEGEGRAD 1

12,5 bis unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Zuschüsse:

  • 131€ pro Monat als sog. Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege, plus zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
    • haushaltsnahe Dienstleistungen
    • Leistungen zur Unterstützung im Alltag

Zusätzliche Leistungen, die beantragt werden können:

  • Zuschüsse zum Hausnotruf: monatlich 25,50€
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42€ pro Monat
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.180€
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.613 bis 10.452€ Gründungszuschuss

PFLEGEGRAD 2

75 bis unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Zuschüsse:

  • 347€ pro Monat ambulantes Pflegegeld
  • 796€ pro Monat Pflegesachleistung ambulant
  • 131€ pro Monat Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege
  • ODER 805€ pro Monat Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege
  • sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen (z. B. Zuschuss zum Hausnotruf)

PFLEGEGRAD 3

47,5 bis unter 70 Punkten
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Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Zuschüsse:

  • 599€ pro Monat ambulantes Pflegegeld
  • 1.497€ pro Monat Pflegesachleistung ambulant
  • 131€ pro Monat Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege ODER
  • 1.319€ pro Monat sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen (z. B. Zuschuss Treppenlift)

PFLEGEGRAD 4

70 bis unter 90 Punkten

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Zuschüsse:

  • 800€ pro Monat ambulantes Pflegegeld
  • 1.859€ pro Monat Pflegesachleistung ambulant
  • 131€ pro Monat Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege
  • ODER 1.855€ pro Monat Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege
  • sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen (bspw. Zuschuss Treppenlift)

PFLEGEGRAD 5

90 bis 100 Punkten

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen

Zuschüsse:

  • 990€ pro Monat ambulantes Pflegegeld
  • 2.299€ pro Monat Pflegesachleistung ambulant
  • 131€ pro Monat Entlastungsbetrag bei ambulanter Pflege ODER
  • 2.096€ pro Monat Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege
  • sämtliche bei Pflegegrad 1 gelisteten Leistungen (bspw. Zuschuss beim Umbau des Badezimmers)

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM PFLEGEANTRAG

  • hand Der Antrag auf Pflegeleistungen ist bei der Pflegekasse zu stellen.
  • hand Pflegegutachter der Pflegekasse ermittelt Pflegegrad der betreffenden Person.
  • hand Antrag auf Bewilligung eines Pflegegrads sollte schriftlich bei der Pflegekasse gestellt werden.
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Pflegekasse & Sonderregelungen

Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei Ihrer Krankenversicherung angesiedelt. Ob AOK, Barmer oder TK - die richtige Adresse erfragen Sie am besten beim Kundenservice.

In der Regel steht der Pflegekasse eine Frist von 25 Werktagen zur Verfügung, um den Antrag auf Pflegeleistungen zu bearbeiten und den Bescheid zu erstellen.

Daneben gibt es Sonderregelungen für eine besonders schnelle Begutachtung:

  • binnen 5 Werktagen, wenn sich die antragstellende Person im Hospiz oder in ambulanter Palliativversorgung befindet
  • binnen 5 Werktagen, wenn sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder einer stationären Reha-Einrichtung befindet
  • binnen 10 Werktagen, wenn sich die antragstellende Person in häuslicher Obhut befindet, um die Freistellung von Pflegepersonen zu ermöglichen.

Prozentuale Gewichtung der Lebensbereiche

  • 10% Mobilität
  • 7,5% Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • 7.5% Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • 40% Selbstversorgung
  • 20% Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder Therapiebedingten Belastungen
  • 15% Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  1. 1. Modul: Mobilität - Können Sie sich allein in der Wohnung bewegen, ggf. auch Treppen steigen und allein das Haus verlassen?
  2. 2. Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Können Sie Ihr Geburtsdatum und Ihr Alter nennen? Kennen Sie den aktuellen Wochentag und die Uhrzeit? Vergessen Sie oft wichtige Dinge?
  3. 3. Modul: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Leiden Sie unter Depression? Wachen Sie nachts oft auf? - Fragen nach nächtlicher Unruhe, aggressivem Verhalten o.ä. werden auch Angehörigen bzw. Pflegekräften gestellt.
  4. 4. Modul: Selbstversorgung - Können Sie sich allein an- und auskleiden, duschen und die Toilette aufsuchen? Brauchen Sie Hilfe beim Essen und bei der Essenszubereitung?
  5. 5. Modul: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder Therapiebedingten Belastungen - Welche Medikamente nehmen Sie ein? Wer sorgt für die regelmäßige Messung des Blutzuckers? Wie organisieren Sie Ihre Arzt- bzw. Therapietermine? - Auch hier werden ggf. Angehörige oder Pflegekräfte bzgl. der nötigen Unterstützung bei Terminorganisation und -begleitung befragt.
  6. 6. Modul: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte - Wie organisieren Sie Ihren Tagesablauf? Mit wem verabreden Sie sich, welche Veranstaltungen besuchen Sie?
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Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch muss:

  • spätestens einen Monat nach Zugang des Bescheids
  • schriftlich (aus Beweisgründen am besten als Einschreiben mit Rückschein)
  • bei der Pflegekasse eingelegt werden.
  • Einen Anwalt benötigen Sie dafür nicht.
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Katharina Swanhild

Beraterin und Teil unseres Expertenteams. Lassen Sie sich kostenlos und individuell telefonisch beraten.

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